Das E-Rezept kurz erklärt
Vor Ausstellung des E-Rezeptes muß die Versichertenkarte eingelesen sein.
Ist die Versichertenkarte eingelesen, kann das E-Rezept einen Tag nach Medikamentenbestellung in der Apotheke eingelöst werden.
Heil- und Hilfsmittel, Betäubungsmittel sowie Präparate, die nur auf Privatrezept verordnungsfähig sind, müssen weiterhin in Papierform verordnet und in der Praxis abgeholt werden.
(S. Flathmann-Neika)