Unsere Hausarztpraxis
in Osterholz-Scharmbeck

Das E-Rezept kurz erklärt


Vor Ausstellung des E-Rezeptes muß die Versichertenkarte eingelesen sein.

Ist die Versichertenkarte eingelesen, kann das E-Rezept einen Tag nach Medikamentenbestellung in der Apotheke eingelöst werden.

Heil- und Hilfsmittel, Betäubungsmittel sowie Präparate, die nur auf Privatrezept verordnungsfähig sind, müssen weiterhin in Papierform verordnet und in der Praxis abgeholt werden.


(S. Flathmann-Neika)